Die Feuerwehr hilft weiter u.a. in folgenden Fällen:
- Gefahrenabwehr
- Gefahrenvorbeugung
- Rettungsdienst
- Allgemeine Aufgaben
Gefahrenabwehr
Abwehrender Brandschutz (Brandbekämpfung)
Hilfeleistung bei der Befreiung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
Technische Hilfeleistung bei Umweltschäden (z. B. bei Ölunfällen, Unfällen in Zusammenhang mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen sowie Chemieunfällen), Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
(z. B. Naturereignisse, Explosionen, Wasser- und Gasausströmungen, Gebäudeeinstürze o. ä.)
Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr- und Rettungsleitstelle
Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten, z. B. Theater, Stadthalle o. ä.
Zentraler Meldekopf bei Unfällen mit umweltgefährdeten Stoffen
Einsatzplanung und Einsatzlenkung für das zu schützende Territorium durch Entwicklung und Erstellen von Einsatzplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen und Einsatzmittelketten
Gefahrenvorbeugung
Vorbeugender Brandschutz, insbesondere begutachtende Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Gebrauchsabnahmen.
Schadensverhütungsmaßnahmen unter Beachtung des Umweltschutzes
Beratung hinsichtlich erforderlicher Brandschutzeinrichtungen und -Vorkehrungen
Durchführung von Brandschauen / Brandverhütungsschauen
Anschluß von baurechtlich und brandschutztechnischen erforderlichen Brandmeldeanlagen an Alarmeinrichtung der Feuerwehr
Bereitstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung
Bewertung/Stellungnahmen bei Lagerung, Transport/Umschlag gefährl. Stoffe und Güter, Umweltschutz, Erfassung von Stoffdaten
Rettungsdienst
Notfallrettung in Verbindung mit Notärzten (Notarzt-Rettungssystem)
Notfallrettung
Krankentransport
Allgemeine Aufgabenbereiche
Durchführung von Hydrantenüberprüfungen, Lösch- und Trinkwasserbrunnen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöscher ( nur für den städtischen Bereich und keine Privat-Feuerlöscher )
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die in Beziehung zum Brand- und Gefahrenschutz stehen
Leistungen von technischer Hilfe, die nicht unmittelbar als Erstmaßnahmen gemäß des gesetzlichen Auftrages zuzuordnen sind.