LETZTER EINSATZ

Einsatz vom 26.10.08 um 7:53 Uhr

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LETZTE INFORMATION

Important NOTRUFNUMMERN

Rettungsdienst / Feuerwehr: 112
Notarzt / Rettungswagen: 19222
Polizei: 110
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FEUERWEHR INTERN

Interner Bereich der freiwilligen Feuerwehr Hohenpeißenberg
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Unser Aufgabenbereich Admin Login

Die Feuerwehr hilft weiter u.a. in folgenden Fällen:

  • Gefahrenabwehr
  • Gefahrenvorbeugung
  • Rettungsdienst
  • Allgemeine Aufgaben

 

Gefahrenabwehr

Abwehrender Brandschutz (Brandbekämpfung)
Hilfeleistung bei der Befreiung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
Technische Hilfeleistung bei Umweltschäden (z. B. bei Ölunfällen, Unfällen in Zusammenhang mit Gefahrgütern und Gefahrstoffen sowie Chemieunfällen), Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
(z. B. Naturereignisse, Explosionen, Wasser- und Gasausströmungen, Gebäudeeinstürze o. ä.)
Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr- und Rettungsleitstelle
Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten, z. B. Theater, Stadthalle o. ä.
Zentraler Meldekopf bei Unfällen mit umweltgefährdeten Stoffen
Einsatzplanung und Einsatzlenkung für das zu schützende Territorium durch Entwicklung und Erstellen von Einsatzplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen und Einsatzmittelketten

Gefahrenvorbeugung

Vorbeugender Brandschutz, insbesondere begutachtende Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Gebrauchsabnahmen.
Schadensverhütungsmaßnahmen unter Beachtung des Umweltschutzes
Beratung hinsichtlich erforderlicher Brandschutzeinrichtungen und -Vorkehrungen
Durchführung von Brandschauen / Brandverhütungsschauen
Anschluß von baurechtlich und brandschutztechnischen erforderlichen Brandmeldeanlagen an Alarmeinrichtung der Feuerwehr
Bereitstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung
Bewertung/Stellungnahmen bei Lagerung, Transport/Umschlag gefährl. Stoffe und Güter, Umweltschutz, Erfassung von Stoffdaten

Rettungsdienst

Notfallrettung in Verbindung mit Notärzten (Notarzt-Rettungssystem)
Notfallrettung
Krankentransport

Allgemeine Aufgabenbereiche

Durchführung von Hydrantenüberprüfungen, Lösch- und Trinkwasserbrunnen, Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöscher ( nur für den städtischen Bereich und keine Privat-Feuerlöscher )
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, die in Beziehung zum Brand- und Gefahrenschutz stehen
Leistungen von technischer Hilfe, die nicht unmittelbar als Erstmaßnahmen gemäß des gesetzlichen Auftrages zuzuordnen sind.